Ja. Diese Regelung betrifft alle Unternehmungen, welche Mitarbeitenden elektrische Geräte zur Verfügung stellen, die vom Niederspannungsnetz (z.B. 230/400V bis 1000V) versorgt werden. Durch die Prüfung wird sichergestellt, dass von elektrischen Geräten bei bestimmungsgemässem Gebrauch für die Arbeitnehmenden und die Umgebung keine Gefahren ausgehen.
Gemäss SR 734.26 Art. 13
Abs. 1 und Abs. 2 muss die Geräteprüfung mit folgenden Normen geprüft werden:
- für die Prüfung nach
Instandsetzung/Reparatur der elektrischen Geräte die SN EN 50678
- für die
Wiederholungsprüfung der elektrischen Geräte die SN EN 50699 (gültig ab
27.1.2021)
Betroffen sind; Arztpraxen, Bürobetriebe, Sanitär- oder Heizungsfirmen, Baufirmen, Reparatur- und Serviceunternehmen, Werkstätten, Restaurants, Hotels, Banken, Einkaufsläden, Hauswarte, Unterhaltsspezialisten, usw.
Gemäss UVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die elektrischen Werkzeuge, Geräte und Maschinen, die er seinen Mitarbeitenden zur Verfügung stellt, regelmässig zu überprüfen und zu dokumentieren. Der Gesetzgeber empfiehlt dabei die Anwendung der Wiederholungsprüfung nach SN EN 50699 (SNG 482638) (SN EN 50699 alt VDE 0701-0702), welche per Frühling 2018 veröffentlicht wurde. Der Gestaltungsbereich erstreckt sich dabei auf Geräte mit Betriebsspannungen bis zu 1000 VAC (oder 1500 VDC) wie beispielsweise Elektrowerkzeuge, Kaffeemaschinen, Haushaltsgeräte, Computer, Netzteile für Notebooks – also generell alles, was mit Strom aus dem Niederspannungsnetz versorgt wird. Die Prüfung der elektrischen Betriebsmittel wird von der NEV, VUV und SUVA vorgeschrieben:
Wer trägt die
Verantwortung?
Jeder Arbeitgeber ist persönlich für die Sicherheit
der ihnen unterstellten Angestellten verantwortlich. Geräteprüfungen wurden
bisher nur sporadisch und von einigen Unternehmen vollzogen. Mit der Einführung
der SN EN 50699 (SNG 482638) steigt jedoch der Druck und die Klarheit der Pflicht zur Prüfung
elektrischer Geräte auf die Unternehmen bzw. Arbeitgeber. Denn die Angestellten
sollen sichere Arbeitsplätze und Geräte nutzen können und Unfälle durch
elektrische Schläge sollten bestmöglich vermieden werden.
Was bedeutet das
für die Verantwortlichen?
In jedem Betrieb müssen die elektrischen Geräte nach
Vorgabe der SN EN 50699 (SNG 482638) geprüft werden. Dies kann entweder durch einen
hauseigenen Techniker, einer Person aus dem Unterhaltsteam oder durch uns als
spezialisierten Dienstleister erfolgen.
«Wo kein Kläger da
kein Richter»
Ein Argument, weshalb die Prüfpflicht ignoriert werden
könnte. Doch spätestens bei einem Betriebsunfall, in welchem ein elektrisches
Gerät eine Rolle spielt, wird die SUVA bzw. der zuständige Unfall-Inspektor
nach dem Prüfungsnachweis des entsprechenden Gerätes gemäss SNG 482638 fragen. Bei der Haftungsfrage geht es
nicht um diejenige der Firma, sondern um die persönliche Haftung des
zuständigen Vorgesetzten bzw. Verantwortlichen für die Betriebssicherheit - es
geht also nicht ausschliesslich um eine Busse, sondern um die einschneidenden,
persönlichen Folgen eines Gerichtsfalles mit möglichem Gefängnisaufenthalt.
Folgende Punkte
sollten bei der Erstellung eines Prüfkonzeptes beachtet werden:
Beschaffung der elektrischen Betriebsmittel
Gefährdungsbeurteilung
Ermittlung von Prüffristen
Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme
Wiederholungsprüfung durch eine „befähigte Person“
Sichtprüfungen durch Benutzer/Mitarbeitende
Die richtige Wahl
eines Prüfunternehmens
Oftmals vergeben Unternehmen den Prüfauftrag an die preisgünstigste
Firma, nur um die gesetzliche Prüfpflicht möglichst schnell und günstig hinter
sich zu bringen. Das ist nicht in jedem Fall die beste Wahl, denn im
Schadensfall haftet der Arbeitnehmer. Dieser ist dafür verantwortlich, dass die
beauftragte Firma qualifiziert und die Prüfungen fachgerecht und rechtssicher
durchführt. Sollte sich herausstellen, dass die Geräteprüfung nicht nach
Vorschrift durchgeführt wurde, so haftet der Arbeitgeber dafür. Er kann sich
nicht damit freisprechen, die Verantwortung an ein Prüfunternehmen «abgegeben»
zu haben.
Vorteile eines
Prüfkonzeptes:
- Mehr Sicherheit für Mitarbeitende
- Weniger Ausfallzeiten durch defekte Anlagen, Geräte
und Maschinen
- Optimierung der Kosten
- Verbesserung der betrieblichen Abläufe
Gerne
beraten wir Sie bei der Erstellung eines Prüfkonzeptes.
Tabelle A.1: Entscheidungshilfe nach Einsatzort für die Festlegung von Prüfintervallen
Tabelle A.2: Entscheidungshilfe nach Umgebungsbedingung für die Festlegung von Prüfintervallen
Bei einem Prüfaufwand im Betrieb pro Jahr von ca. 3 bis 5 Arbeitstagen (entspricht bei durchschnittlich 5 Min./Prüfling ca. 280 bis 500 Prüflingen), kann es sich lohnen die Prüfungen durch einen internen Mitarbeitenden tätigen zu lassen. In diesem Falle bieten wir eine Tagesschulung in Ihrem Betrieb an. So bekommt der Mitarbeitende die nötigen Grundkenntnisse. Nach erfolgter Schulung kann für die wiederkehrenden Prüfungen unser Gerätetester gemietet werden.
Was muss nach SN EN 50699 (SNG 482638) geprüft werden?
Grundsätzlich sind alle elektrisch betriebenen Anlagen und Geräte zu prüfen. Der Fachbegriff dafür lautet „elektrische Anlagen und Betriebsmittel“.
Anforderungen an das
Personal
Prüfungen nach Instandsetzung oder
Wiederholungsprüfungen sind durch Elektrofachkräfte oder elektrotechnisch
unterwiesene Personen durchzuführen. Die Qualifikation der elektrotechnisch
unterwiesenen Personen muss die Ausbildung im Fachgebiet und an den
Prüfeinrichtungen umfassen. Elektrotechnisch unterwiesenen Personen, welche
Prüfungen gemäss dieser Norm ausführen, muss eine Elektrofachkraft für die
fachliche Betreuung zur Verfügung stehen. Reichen die Ausbildung oder die
Kenntnisse der elektrotechnisch unterwiesenen Person nicht aus, um zu
beurteilen, ob weitere Einzelprüfungen erforderlich sind um das Schutzziel zu
erreichen, ist eine Elektrofachkraft beizuziehen.
Was ist eine Elektrofachkraft (fachkundige Person)?
Person, mit geeigneter fachlicher Ausbildung und
Erfahrung (abgeschlossene Grundausbildung als Elektriker-/in EFZ oder Studium in Elektrotechnik mit Berufserfahrung), die befähigt ist, Risiken zu erkennen und mögliche Gefährdungen
durch Elektrizität zu vermeiden. Eingeschlossen ist das Bewusstsein für die
Folgen und Risiken, welche nicht-konforme Geräte hervorrufen.
Was ist eine elektrotechnisch unterwiesene Person (instruierte Person)?
Person, die durch Elektrofachkräfte ausreichend
unterrichtet oder überwacht und damit befähigt wird, Risiken zu erkennen und
Gefährdungen durch Elektrizität zu vermeiden.
Schulung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person
Nach erfolgter eintägiger Schulung durch die Elektrokontrollen Schweiz AG wird eine Teilnahmebestätigung ausgestellt, damit Sie als elektrotechnisch unterwiesenen Personen die Kontrollen durchführen können. Gerne stehen wir Ihnen als fachliche Betreuung zur Verfügung. Es wird empfohlen, die Schulung nach 5 Jahren zu wiederholen.
Anforderungen an die Messgeräte
Für Messungen gemäss dieser Norm dürfen nur Messgeräte in Übereinstimmung mit SN EN 61010-1, SN EN 61010-2-030, SN EN 61010-2-032 oder SN EN 61557-16 verwendet werden. Unsere Messgeräte erfüllen diese Anforderungen und können kostengünstig gemietet werden.
Zur Durchführung der Prüfschritte muss die Prüfeinrichtung gewisse Anforderungen erfüllen oder es muss eine Einrichtung verwendet werden, welche die gleichen Messbedingungen mit denselben Prüfergebnissen und den gleichen Sicherheitsanforderungen liefert. Die für die Prüfungen benutzten Messgeräte sind gemäss den Angaben des Herstellers regelmässig zu prüfen und zu kalibrieren.
Der
Nutzen
RFID-Transponder-Aufkleber vereinfachen die Identifizierung von
Produkten und Objekten. Der RFID-Chip wird dabei in ein dünnes Etikett
integriert das selbstklebend ist und ganz einfach am Objekt befestigt
werden kann.
Befindet sich Ihre Liegenschaft im grünen Kartenbereich, gilt diese Preisliste. Ist Ihre Liegenschaft im blauen Bereich, wird eine Wegpauschale dazugerechnet.
Die Intervalle der Prüfung von Pflegebetten hängen vom Hersteller und auch vom Alter der Betten ab. Als Faustregel haben sich jährliche oder zweijährliche Prüfungsintervalle etabliert - je nach Einsatzort oder Beanspruchung der Pflegebetten kann eine Prüfung jedoch auch häufiger nötig sein.
Eine Prüfung von Pflegebetten dürfen nur Unternehmen durchführen, die zur Abnahme einer Prüfung nach DIN VDE 0751-1 / SN EN 62353 berechtigt sind.
Pflegebetten stehen in direktem Kontakt mit dem menschlichen Körper. Die elektrischen und elektronischen Bauteile müssen daher beispielsweise beim Austreten von Flüssigkeiten oder starken mechanischen Belastungen, zu jeder Zeit einwandfrei funktionieren. Eine regelmässige Prüfung ist daher nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch im Sinne des Betreibers von in der Anschaffung sehr kostspieligen elektrisch unterstützen Pflegebetten.
Nur Personen, die gewisse Voraussetzungen erfüllen, dürfen wiederkehrende Prüfungen an Pflegebetten durchführen. Zu diesen Voraussetzungen gehören eine Ausbildung, praktische Tätigkeiten und Erfahrungen im Bereich der Prüfung von Medizinprodukten, speziell von Pflegebetten.
Die Preise für die Bettenwartung von elektrischen Pflegebetten wird auf hier aufgeführt.