E-Ladestationen - auch E-Tankstellen, Elektrotankstellen, E-Ladesäulen, Stromtankstellen oder Ladepunkte genannt - unterliegen wie alle elektrischen Betriebsmittel der SNR 462638 und müssen in regelmässigen Abständen geprüft werden. Die Prüfung von E-Ladestationen nach SNR 462638 dient als Nachweis, dass die Anlagen die allgemeinen Sicherheitsvorschriften erfüllen.
Im öffentlichen Bereich werden E-Ladestationen nach den SNR 462638 Richtlinien und den VDE Normen DIN VDE 0100-600 (Erstmessung einer Anlage), DIN VDE 0105-100 (Wiederholungsmessung einer Anlage) und DIN EN 61851-1 (VDE 0122-1; elektrische Ausrüstung von Elektro-Strassenfahrzeugen) geprüft.
Die Sicherheitsprüfung elektrischer Ladestationen setzt sich aus mehreren Einzelprüfungen zusammen:
Besichtigung
In einem ersten Schritt wird eine Sichtprüfung durch-geführt, um äussere Mängel an der E-Tankstelle festzustellen beziehungs-weise auszuschliessen.
Messung
Die elektrische Messung ermittelt die physikalischen Daten der E-Ladesäule und wird von den erfahrenen EKS Prüftechnikern mit geeigneten und hoch-wertigen Prüfgeräten durchgeführt.
Erprobung
Danach erfolgt die Funktions-prüfung, in der die E-Tank-stelle auf volle Funktions-fähigkeit unter-sucht wird. Hierbei werden unter anderem Schutz- und Überwachungseinrichtungen überprüft.
Auswertung
Alle Teilprüfungen müssen erfolgreich abgeschlossen sein, damit die Prüfung als bestanden gilt. Die Durch-führung und Ergebnisse der Prüfung müssen nach Vorgabe der Betriebssicher-heitsverordnung vom Arbeitgeber dokumentiert und in einem Prüfprotokoll festgehalten werden.
RFID-Chip (ID-Nummer)
bei jeder Prüfung
Jedes Gerät erhält eine ID-Nummer, um im Prüfprotokoll eindeutig zugewiesen werden zu können.
Beschriftungsfeld
bei jeder Prüfung
Nach erfolgter Prüfung wird jedes Gerät mit einem EKS-Beschriftungs-schild versehen, auf dem die angewandte Prüfnorm und das Ergebnis der Prüfung abgelesen werden kann.
Prüfsiegel
bei bestandener Prüfung
Nach erfolgreich bestandener Prüfung wird jedes Gerät mit einem Prüfsiegel versehen.
Mängel und Defekt
bei Mängeln und nicht bestandener Prüfung
Werden Mängel festgestellt, wird das Gerät ausser Betrieb genommen und mit einem Warnkleber entsprechend gekennzeichnet. Der Auftraggeber wird in jedem Fall darüber informiert, sodass die weitere Vorgehensweise besprochen werden kann.