Elektrische Geräte müssen aus Sicherheitsgründen regelmässig einer Elektrokontrolle unterzogen werden. Damit sollen Gefahren für Mitarbeitende, Tiere Sachen und Umwelt vermieden werden.
Kabelrolle
Scheinwerfer
Mobiler Stromerzeuger
Winkelschleifer
Bohrmaschine
Tauchpumpe
Wassersauger
In der Fachunterlage «Empfehlung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz BABS zur Instandhaltung und Prüfung des Elektromaterials im Zivilschutz» Teil 2: «Prüfablauf/Prüfprotokolle für steckbare Erzeugnisse», wird auf die Prüfung nach SN EN 50699 (SNG 482638) (DIN VDE 0701/0702) hingewiesen.
Elektrische Verbraucher (steckbar) und Stromerzeuger (Generatoren) werden alle 24 Monate durch eine Elektrofachkraft (Elektriker-/in EFZ) oder eine elektrisch unterwiesene Person (Schulung bei der Elektrokontrollen Schweiz AG), geprüft. Alle elektrischen Verbraucher, die für den Einsatz am/im Wasser vorgesehen sind, z.B. Tauchpumpen und Wassersauger, werden zusätzlich nach jedem Ernstfalleinsatz geprüft. Alle geprüften Geräte werden mit einer Prüfmarke versehen und/oder plombiert. Die Prüfung wird in einer Dokumentation festgehalten.
Die Sicherheitsprüfung von mobilen Stromerzeugern und Generatoren setzt sich aus mehreren Teilprüfungen zusammen:
Besichtigung
Bei der Besichtigung der Geräte wird zuerst nach äusserlichen Mängeln gesucht. Anschliessend wird festgestellt, ob das Gerät für seinen Einsatzort geeignet ist, wobei ein spezielles Augenmerk auf die Isolierung gelegt wird. Darüber hinaus müssen der Zustand, die Zugentlastung und der Biegeschutz der Anschlussleitung überprüft werden.
Messung
Je nach Schutzklasse wird der Widerstand des Schutzleiters, der Isolationswiderstand und die Ableitströme (Berührungs- und Schutzleiterstrom) gemessen.
Funktionsprüfung
Sofern erforderlich, wird das Gerät im Rahmen einer Funktionsprüfung erprobt.
Auswertung
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn alle erforderlichen Teilprüfungen erfolgreich abgeschlossen sind. Die durchgeführte Prüfung ist zu dokumentieren und im Prüfprotokoll festzuhalten.
RFID-Chip (ID-Nummer)
bei jeder Prüfung
Jedes Gerät erhält eine ID-Nummer, um im Prüfprotokoll eindeutig zugewiesen werden zu können.
Prüfsiegel
bei bestandener Prüfung
Nach erfolgreich bestandener Prüfung wird jedes Gerät mit einem Prüfsiegel versehen.
Mängel und Defekt
bei Mängeln und nicht bestandener Prüfung
Werden Mängel festgestellt, wird das Gerät ausser Betrieb genommen und mit einem Warnkleber entsprechend gekennzeichnet. Der Auftraggeber wird in jedem Fall darüber informiert, sodass die weitere Vorgehensweise besprochen werden kann.
Wir arbeiten mit den neusten und besten Messgeräten, die auf dem Markt erhältlich sind. Das ermöglicht uns, die Messungen effizient und kostengünstig durchzuführen.
Durch die Geräteprüfung nach SN EN 50699 (SNG 482638) und einer regelmässigen Wiederholung sollen Beschädigungen und Abnutzungserscheinungen an Geräten rechtzeitig erkannt und Unfälle sowie Ausfallzeiten vermieden werden.
Elektrische Geräte unterliegen täglichen Beanspruchungen durch Staub, Feuchtigkeit und Umgebungstemperatur. Daher kann von Elektrogeräten nicht erwartet werden, dass diese ohne Instandhaltung über Jahre hinweg funktionieren. Die Wiederholungsprüfung soll Mängel aufdecken, die nach der Inbetriebnahme der Geräte auftreten können. Nur durch eine Prüfung nach SN EN 50699 (SNG 482638) kann der sicherheitstechnisch einwandfreie Zustand eines Gerätes nachgewiesen werden.
Unsere Leistungen umfassen neben der Prüfung auch die Koordination und Planung sowie die Erstellung eines Prüfkonzepts inklusive Checkliste. Bei Bedarf erstellen wir auch eine Risikoanalyse zur Festlegung der Periodizität. Zudem werden die Prüfintervalle in unser System eingetragen, sodass wir Sie frühzeitig über die nächste Wiederholungsprüfung informieren können.