Geräteprüfung bei der Feuerwehr

Mobile Stromerzeuger und Generatoren und andere elektrische Geräte müssen aus Sicherheitsgründen regelmässig einer Elektrokontrolle unterzogen werden. Damit sollen Gefahren für Mitarbeitende, Tiere Sachen und Umwelt vermieden werden. 

Beispiele für elektrische Geräte der Feuerwehr

Kabelrolle

Kabelrolle

Scheinwerfer

Scheinwerfer

Spannungsprüfer

Spannungsprüfer

mobiler stdromerzeuger

Mobiler Stromerzeuger

Lüfter

Lüfter

tauchpumpe

Tauchpumpe

Wassersauger

Wassersauger

Ventilator

Ventilator

Periodische Prüfung des Feuerwehr-Materials 

Die Prüfung des Materials der Feuerwehr muss gemäss folgenden Grundlagen regelmässig geprüft werden:

Grundlagen
Die Prüfung der elektrischen Betriebsmittel basiert in der Schweiz primär auf folgenden Säulen: der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV)

Art. 3: Sicherheit
Niederspannungserzeugnisse dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und bei bestimmungsgemässem Aufbau, Unterhalt und Gebrauch Gesundheit und Sicherheit von Personen Haustieren und Sachen nicht gefährden. Die Verordnung über die Verhütung von Unfällen (VUV)

Art. 32b: Instandhaltung von Arbeitsmitteln
1) Arbeitsmittel sind gemäss den Angaben des Herstellers fachgerecht in Stand zu halten. Dabei ist dem jeweiligen Einsatzzweck und Einsatzort Rechnung zu tragen. Die Instandhaltung ist zu dokumentieren.

2) Arbeitsmittel, die schädigenden Einflüssen wie Hitze, Kälte und korrosiven Gasen und Stoffen ausgesetzt sind, müssen nach einem zum Voraus festgelegten Plan regelmässig überprüft werden. Eine Überprüfung ist auch vorzunehmen, wenn aussergewöhnliche Ereignisse stattgefunden haben, welche die Sicherheit des Arbeitsmittels beeinträchtigen könne. Die Überprüfung ist zu dokumentieren.

SN EN 50699 (SNG 482638), Wiederholungsprüfung und Prüfung nach Instandsetzung elektrischer Geräte

Die SN EN 50699 (SNG 482638) beschreibt Prüfungen, um nachzuweisen, dass von elektrischen Geräten bei bestimmungsgemässem Gebrauch keine elektrische Gefahr für den Benutzer oder die Umgebung ausgeht. Die Prüfungen nach dieser Norm können mit einfachen Mitteln vor Ort innerhalb der Umgebungsbedingungen durchgeführt werden. Herstellerangaben sind in jedem Fall zu beachten. Abweichungen des vorgeschlagenen Prüfungsablaufs und der Prüfergebnisse sind aufgrund von Herstellerangaben oder Produktenormen möglich. Zusätzliche Anforderungen (z.B. zum Brandschutz) sind zu beachten. Geräte, für deren Prüfung Spezialkenntnisse und spezielle Prüfmittel benötigt werden, müssen zusätzlich nach den Anweisungen des Herstellers geprüft werden.

Prüfungen müssen dokumentiert sein und klare Aussagen zum aktuellen Zustand des Gerätes machen, sowie Veränderungen gegenüber vorhergehenden Prüfungen aufzeigen. Bei einfachen Betriebsmitteln, wie z.B. Kabelrollen, kann bereits eine

Prüfplakette ausreichend sein. Prüfungen sind durch Elektrofachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen durchzuführen. Die Qualifikation der elektrotechnisch unterwiesenen Personen muss die Ausbildung im Fachgebiet und an den Prüfeinrichtungen umfassen. Reichen die Ausbildung oder die Kenntnisse der elektrotechnisch unterwiesenen Personen nicht aus, um zu beurteilen ob, weitere Einzelprüfungen erforderlich sind um das Schutzziel zu erreichen, ist eine Elektrofachkraft beizuziehen.

Elektrische Verbraucher (steckbar) und Stromerzeuger (Generatoren) werden alle 24 Monate durch eine Elektrofachkraft (Elektriker-/in EFZ) oder eine elektrisch unterwiesene Person (Schulung bei der Elektrokontrollen Schweiz AG) geprüft. Alle elektrischen Verbraucher, die für den Einsatz am/im Wasser vorgesehen sind, z.B. Tauchpumpen und Wassersauger, werden zusätzlich nach jedem Ernstfalleinsatz geprüft. Alle geprüften Geräte werden mit einer Prüfmarke versehen und/oder plombiert. Die Prüfung wird in einer Dokumentation festgehalten.

Prüfung elektrischer Geräte nach SN EN 50699 (SNG 482638)

Quelle: Merkblatt Prüfung der elektrischen Betriebssicherheit von Geräten
Quelle: Merkblatt Prüfung der elektrischen Betriebssicherheit von Geräten

Prüfung nach einer Benutzung (Kurzprüfung)

Nach dem DGUV Grundsatz 305-002 „Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr“ müssen die ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel der Feuerwehr zusätzlich zur regelmäßigen Wiederholungsprüfung auch nach einer Benutzung durch eine unterwiesene Person geprüft werden, um die Schutzfunktion und Funktionsfähigkeit sicher zu stellen. Hierbei erfolgt im Wesentlichen eine Sichtprüfung auf mögliche äussere Beschädigungen der Verbraucher und deren Anschlussleitungen.

Unterstützend für diese Kurzprüfung waren die Stromerzeuger der Feuerwehr bisher regelmässig mit einer Schutzleiterprüfeinrichtung versehen, die nach dem Einsatz eine einfache und schnelle Durchgangsprüfung des Schutzleiters der Verbraucher ermöglichte.

Für die geforderte Kurzprüfung nach einer Benutzung empfehlen wir wie folgt zu verfahren:

  • Stromerzeuger mit Schutzleiterprüfeinrichtung: Bei Stromerzeugern mit Schutzleiterprüfeinrichtung soll ergänzend zur Sichtprüfung weiterhin die Schutzleiterkurzprüfung für die im Einsatz angeschlossenen ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel durchgeführt werden.
  • Stromerzeuger ohne Schutzleiterprüfeinrichtung: Wurde ein Stromerzeuger ohne Schutzleiterprüfvorrichtung beschafft, so hat der Träger der Feuerwehr zu ermitteln, ob für die Kurzprüfung eine Sichtprüfung allein ausreichend ist und ob dann in Abhängigkeit der Einsatzhäufigkeit und der Einsatzbedingungen die jährliche Frist (Orientierend vorgegeben) der Wiederholungsprüfungen verkürzt werden muss, um mögliche Beschädigungen der Schutzleiter rechtzeitig erkennen zu können. Entscheidet der Unternehmer, dass im Rahmen der Kurzprüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel neben der Sichtprüfung weiterhin eine Schutzleiterprüfung erfolgen soll, so ist hierzu ergänzend die Anschaffung eines geeigneten Durchgangsprüfers erforderlich. Die Durchführung dieser Prüfung wird durch eine Elektrofachkraft oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person vorgenommen.

Ablauf der Prüfung bei elektrischen Geräten

Die Sicherheitsprüfung von mobilen Stromerzeugern und Generatoren setzt sich aus mehreren Teilprüfungen zusammen:

Besichtigung

Bei der Besichtigung der Geräte wird zuerst nach äusserlichen Mängeln gesucht. Anschliessend wird festgestellt, ob das Gerät für seinen Einsatzort geeignet ist, wobei ein spezielles Augenmerk auf die Isolierung gelegt wird. Darüber hinaus müssen der Zustand, die Zugentlastung und der Biegeschutz der Anschlussleitung überprüft werden.

Messung

Je nach Schutzklasse wird der Widerstand des Schutzleiters, der Isolationswiderstand und die Ableitströme (Berührungs- und Schutzleiterstrom) gemessen.

Funktionsprüfung

Sofern erforderlich, wird das Gerät im Rahmen einer Funktionsprüfung erprobt.

Auswertung

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn alle erforderlichen Teilprüfungen erfolgreich abgeschlossen sind. Die durchgeführte Prüfung ist zu dokumentieren und im Prüfprotokoll festzuhalten.

Kennzeichnung der geprüften elektrischen Geräte

RFID-Chip (ID-Nummer)

bei jeder Prüfung

EKS RFID-Chip (ID-Nummer)

Jedes Gerät erhält eine ID-Nummer, um im Prüfprotokoll eindeutig zugewiesen werden zu können.

Prüfsiegel

bei bestandener Prüfung

EKS Prüfsiegel

Nach erfolgreich bestandener Prüfung wird jedes Gerät mit einem Prüfsiegel versehen.

Mängel und Defekt

bei Mängeln und nicht bestandener Prüfung

EKS Achtung Gerät/Anlage defekt

Werden Mängel festgestellt, wird das Gerät ausser Betrieb genommen und mit einem Warnkleber entsprechend gekennzeichnet. Der Auftraggeber wird in jedem Fall darüber informiert, sodass die weitere Vorgehensweise besprochen werden kann.

Unsere Messgeräte

Wir arbeiten mit den neusten und besten Messgeräten, die auf dem Markt erhältlich sind. Das ermöglicht uns, die Messungen effizient und kostengünstig durchzuführen.

Arbeitssicherheit durch Prüfung und Wiederholung

Durch die Geräteprüfung nach SN EN 50699 (SNG 482638) und einer regelmässigen Wiederholung sollen Beschädigungen und Abnutzungserscheinungen an Geräten rechtzeitig erkannt und Unfälle sowie Ausfallzeiten vermieden werden.

Elektrische Geräte unterliegen täglichen Beanspruchungen durch Staub, Feuchtigkeit und Umgebungstemperatur. Daher kann von Elektrogeräten nicht erwartet werden, dass diese ohne Instandhaltung über Jahre hinweg funktionieren. Die Wiederholungsprüfung soll Mängel aufdecken, die nach der Inbetriebnahme der Geräte auftreten können. Nur durch eine Prüfung nach SN EN 50699 (SNG 482638) kann der sicherheitstechnisch einwandfreie Zustand eines Gerätes nachgewiesen werden.

Unser Servicepaket

Unsere Leistungen umfassen neben der Prüfung auch die Koordination und Planung sowie die Erstellung eines Prüfkonzepts inklusive Checkliste. Bei Bedarf erstellen wir auch eine Risikoanalyse zur Festlegung der Periodizität. Zudem werden die Prüfintervalle in unser System eingetragen, sodass wir Sie frühzeitig über die nächste Wiederholungsprüfung informieren können.

5 Gründe für eine Geräteprüfung durch die Elektrokontrollen Schweiz AG

  • Wir prüfen und nehmen bei defekten Geräten auch gleich die Reparaturen vor.
  • Wir arbeiten schnell und effizient mit Hilfe der neuesten und besten Messgeräte, die auf dem Markt erhältlich sind.
  • Sie haben Ihr Inventar unter Kontrolle. Denn alle geprüften Geräte werden von uns mit einem RFID Chip und Prüfsiegel ausgestattet.
  • Eine verantwortungsvolle und gewissenhafte Prüfung liegt uns am Herzen, denn Ihre Sicherheit hat für uns höchste Priorität.
  • Unsere Prüfungen werden innert 15 Arbeitstagen durchgeführt.