Elektrische Geräte, die den Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt werden, müssen regelmässig überprüft und dokumentiert werden. Der Gesetzgeber empfiehlt dabei die Anwendung der Wiederholungsprüfung nach SN EN 50699 (SNG 482638), welche per Frühling 2021 veröffentlicht wurde.
Gestützt auf SR 734.26 Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 muss die Geräteprüfung nach SN EN 50699 durchgeführt werden.
Mit der Ausschreibung der EKS AG können Elektriker- oder Geräteprüfungsunternehmen ein Angebot zum Fixpreis pro Stückzahl einreichen.
Wir sind in der ganzen Schweiz tätig.
Befindet sich Ihr Objekt für die Ausführung im grünen Kartenbereich, gelten diese Preise. Liegt das Objekt im blauen Bereich, wird eine Wegpauschale verrechnet.